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Aktuelles

Wirtschaftliche Neuentwicklungen und Veränderungen im Steuerrecht sind heutzutage auf der Tagesordnung. Deshalb informieren wir regelmäßig über interessante Neuerungen, Änderungen oder Trends. Lesen Sie wichtige News und interessante Fakten in unseren Mandantenrundschreiben. 

Für konkrete Themen haben wir Merkblätter für Sie zusammengestellt.

Hier finden Sie Links zu relevanten Online-Rechnern.

Für Fragen und weiterführende Beratungen zu Themen, die Sie konkret betreffen, nehmen Sie bitte persönlichen Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Digitalisierung bei Gatzweiler & Kiefer

Aktuelle themen im fokus

Sehr geehrte(r) Mandant(in),

nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 sind die Kommunen verpflichtet, ab dem Jahr 2025 neue „realitätsnähere“ Werte der Grundsteuer zu Grunde zu legen. Bisher erfolgte die Erhebung auf der Basis der Einheitswerte zum 01.01.1964. Ab dem 01.01.2025 tritt eine neue Grundsteuerreform in Kraft, sodass die Grundstücke und Gebäude nicht mehr mit dem Einheitswert bewertet werden können. Infolge der Grundsteuerreform müssen also Ihre Grundstücke und deren Bebauung schon in diesem Jahr neu bewertet werden. Die Erklärungen sind in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt elektronisch einzureichen.

Falls Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus, ein Mietwohngrundstück oder eine Eigentumswohnung besitzen, so wird diese nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Hierfür benötigen wir folgende Informationen von Ihnen: 

Adresse (Anschrift, Gemarkung, Flur, Flurstück)
Grundstücksfläche,
Wohnfläche und
das Baujahr des Gebäudes.

Besitzen Sie Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum oder sonstige bebaute Grundstücke so teilen Sie uns bitte folgende Informationen mit: 

Adresse (Anschrift, Gemarkung, Flur, Flurstück),
Grundstücksfläche,
Bruttogrundfläche,
Gebäudeart und
das Baujahr des Gebäudes.

Sie können die Angaben für jedes Grundstück getrennt, auf dem Formular „Grundsteuerwertermittlung“ eintragen und dann gerne an die info@gatzweiler-kiefer.de senden.

Vielen Dank

Ihre Steuerberatungskanzlei

Gatzweiler & Kiefer

 Baesweiler, im März 2022

Die Finanzbehörden haben im Jahr 2020 rd. 8,5 Mrd. € an Erbschaft- und Schenkungsteuer eingenommen; Tendenz steigend.

Dies liegt in erster Linie daran; dass das von einer Generation zur nächsten Generation übertragene Vermögen immer größer wird; Schätzungen gehen von bis zu 400 Mrd. € pro Jahr aus. Auffällig ist, dass die Belastung mit Erbschaft- / Schenkungsteuer relativ abnimmt, je größer das übertragene Vermögen ist. Dies liegt zum einen sicherlich daran, dass betriebliches Vermögen bei höheren Übertragungen einen größeren Umfang einnimmt und hierfür besondere Vergünstigungen bestehen, zum anderen aber auch daran, dass solche Übertragungen bei größeren Vermögen langfristig geplant und vorbereitet werden.

Hier sei nur auf die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der persönlichen Freibeträge alle 10 Jahre hingewiesen. Daneben bestehen Möglichkeiten, Familienwohnheime steuerbegünstigt zu übertragen oder die Regelungen der vorweggenommenen Erbfolge unter Nießbrauchvorbehalt und die sog. Güterstandsschaukel mit einem Ausgleich des Zugewinnes an den Ehepartner / Lebenspartner in Anspruch zu nehmen. Dies alles eingebettet in eine familiäre Lösung der Nachfolgeregelung zur Vermeidung von Erbschaftsstreitigkeiten.

In diesen Themen beraten wir Sie gerne und unterstützen sie bei der Umsetzung durch die Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten.

Jüngste politische Äußerungen und die Stellungnahme der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) lassen erwarten, dass die Erbschaft- / Schenkungsteuer erhöht wird und einen größeren Beitrag zur Finanzierung der Staatsausgaben leisten soll.

Diese Entwicklung macht die rechtzeitige Nachfolgeplanung und Beratung noch notwendiger als sie ohnehin schon gewesen ist.

Baesweiler, Im August 2021